Ein Marketingunternehmen verspricht einer Brandenburgerin einen Reisegewinn und eine Finalauslosung über 50.000 Euro. Am Ende erwirbt die Verbraucherin einen Kalender und erfährt, künftig regelmäßig unbestellte Ware zu erhalten, für deren Rückversand sie aufkommen soll. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mahnte das betreffende Unternehmen erfolgreich ab.
Unbestellte Ware darf keine Kosten verursachen
7. Oktober 2023 5. Oktober 2023