Eine auf einer Aufschüttung geplante Garage mit einer Grundfläche von 80 qm ist wegen der von ihr ausgehenden negativen Vorbildwirkung in zweiter Baureihe bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Keine große Garage im Gartenbereich
27. Februar 2022 25. Februar 2022