Trier/Berlin (DAV). Wer harte Drogen konsumiert, riskiert seinen Führerschein. Ausländische Führerscheine werden in der Regel dann nicht eingezogen, sondern es wird das Recht aberkannt, sie in Deutschland zu nutzen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier vom 7. Dezember 2021 (AZ: 1 L 3223/21.TR).
Kokain – Ausländischer Führerschein gilt nicht
8. Februar 2022 7. Februar 2022