Eine Tagespflegeerlaubnis ist aufzuheben, wenn die Tagespflegeperson nicht mehr die erforderliche Eignung für die Kindertagespflege besitzt, weil sie ihre Aufsichtspflichten verletzt hatte. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Eilbeschluss vom 25. Januar 2022 entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt.
Entziehung der Kindertagespflegeerlaubnis bei unzureichender Aufsicht
10. Februar 2022 7. Februar 2022