Pflegetätigkeiten i.S.v. § 26 Abs. 2b Satz 1 SGB III ab 2017 sind nur solche, die unmittelbar an eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bzw. an einen Bezug von SGB III-Leistungen anschließen.
Arbeitslosengeld bei privater Pflegetätigkeit
5. Februar 2022 3. Februar 2022