Schwerbehinderte Bewerber dürfen bei Stellenvergabe nicht benachteiligt werden

14. Februar 2022

Einer schwerbehinderten Bewerberin, der die fachliche Eignung für eine von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht evident fehlt, ist in der Regel eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu zahlen, wenn sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

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