Kein Zugang zum Betäubungsmittel Natrium Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung

3. Februar 2022

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels „Natrium Pentobarbital“ zu erlauben. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute in drei Verfahren entschieden und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

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