Köln/Berlin (DAV). Nach einem Verkehrsunfall darf der Geschädigte als Laie auf den Sachverständigen oder die Fachleute in der Werkstatt vertrauen. Das so genannte Werkstattrisiko liegt beim Schädiger. Der Betroffene erhält die komplette Rechnung ersetzt, auch wenn Unnötiges draufsteht.
Auch unnötige Reparaturen erhält der Geschädigte ersetzt
25. April 2021 22. April 2021