Karlsruhe/Berlin (DAV). Reserviert ein Unternehmer Werkzeug für eine Baustelle, welches er aber nicht einsetzen kann, kann er eine Entschädigung verlangen. Voraussetzung ist, dass er das Werkzeug für die Baustelle so bereithält, dass es dort jederzeit einsetzbar ist. Dabei muss er nachweisen, dass er es nicht hätte anders einsetzen können.
Entschädigung für Handwerker bei Behinderung der Bauarbeiten
2. April 2021 30. März 2021