Siegburg/Berlin (DAV). Wer seinen Kollegen auf der Betriebstoilette einsperrt, riskiert seinen Job. Über eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 2. Februar 2021 (AZ: 5 Ca 1397/20) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Eingesperrt auf dem stillen Örtchen
22. April 2021 22. April 2021