Remscheid/Berlin (DAV). Öffnet ein Beifahrer die Tür und stößt dabei gegen eine hohe Bordsteinkante, muss er Schadensersatz zahlen. Entstand der Schaden beim Einsteigen, haftet zu 2/3. Der Fahrer übernimmt das weitere Drittel, da er die Anhaltestelle ausgewählt hat.
Beifahrer beschädigt beim Öffnen linke Tür – wer haftet?
27. April 2021 26. April 2021