Baulärm als Minderungsgrund

5. Juni 2019

Berlin/Berlin(DAV). Nur wenn eine Wohnung zu 100 Prozent in Ordnung ist, muss der Mieter auch 100 Prozent der Miete zahlen. Ist dahingegen der Gebrauch beeinträchtigt, so ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Zum einen muss er dazu den Mangel beim Vermieter anzeigen, zum anderen darf es sich nicht nur um völlig unwesentliche Beeinträchtigungen handeln.

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Spekulation verhindern – Recht auf Wohnen einführen

5. Juni 2019

Es ist höchste Zeit, das Recht auf Wohnen im Grundgesetz zu verankern. Ich begrüße die Forderungen des Deutschen Mieterbundes. Ich hoffe die Koalition wacht nach diesem Weckruf endlich auf. Der Mietenwahnsinn geht mit der Großen Koalition ungebremst weiter, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, zu den aktuellen wohnungspolitischen Forderungen des Deutschen Mieterbundes.

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