Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Artikel und Dienstleistungen des Kinderbedarfs

18. April 2019

Die AFD Fraktion fordert eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Artikel und Dienstleistungen des Kinderbedarfs. In einem Antrag (19/8560) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Umsatzsteuer für solche Produkte und Dienstleistungen auf sieben Prozent reduziert, die einen direkten Bezug zur Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern aufweisen – soweit sie nicht bereits wie die Grundnahrungsmittel dieser Privilegierung unterliegen.

Zur Gegenfinanzierung schlägt die AfD-Fraktion vor, die umsatzsteuerliche Privilegierung von Hotelübernachtungen wieder rückgängig zu machen. Damit könne die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Kinderbedarf auskömmlich gegenfinanziert werden. Weiteres Gegenfinanzierungspotenzial wird im Katalog von privilegierten Luxusprodukten und Dienstleistungen gesehen.

In der Begründung heißt es, Kinder seien in Deutschland ein Armutsrisiko. Ein Viertel der Familien mit drei oder mehr Kindern sei von Armut bedroht. Mehr als 4,4 Millionen Kinder in Deutschland würden in Armut leben. Die Einkommen der Familien mit Kindern würden im Schnitt 27 Prozent unter den Einkommen von kinderlosen Paaren liegen. „Familien leisten freilich einen wesentlichen Beitrag zur Gesellschaft. Die aus Familien hervorgehenden Kinder gestalten unsere Zukunft. Nur eine ausreichende Zahl von Kindern schafft die Voraussetzungen dafür, dass der Finanzbedarf unserer sozialen Sicherungssysteme auch zukünftig gedeckt werden kann“, schreiben die AFD Abgeordneten.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

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