Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an

6. Dezember 2023

Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.

Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro. Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Das Bundeskabinett hatte mit dem „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024“ die neuen Regelsätze ab 2024 beschlossen. Mit dem Bürgergeld berechnet der Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage. Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung für das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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