Geordnete-Rückkehr-Gesetz ist europarechtswidrig

5. September 2020

Der heute vorgelegte Entwurf des sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes – treffender wäre ‚Hau-ab-Gesetz‘ – widerspricht geltendem Europarecht und bezweckt die weitere Entrechtung schutzsuchender Menschen. Es ist zynisch, Flüchtlinge dafür zu bestrafen, dass sie nach Ansicht der Behörden nicht genug an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken.

Die geplante ‚Duldung zweiter Klasse‘ macht die betroffenen Schutzsuchenden zu Menschen vierter Klasse“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, den zweiten Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, der heute im Kabinett behandelt wird. Jelpke weiter:

„Mit der Aussetzung des Trennungsgebots von Straf- und Untersuchungshaft verstößt die Bundesregierung sehenden Auges gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, das die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in regulären Gefängnissen strikt untersagt. Statt Flüchtlinge mit immer repressiveren Gesetzen zu drangsalieren, sollte der Bundesinnenminister besser dafür sorgen, dass die nach wie vor hohe Zahl fehlerhafter BAMF-Asylbescheide zu Lasten der Schutzsuchenden sinkt.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE

Anmerkung Sozialticker … na, immerhin nicht so lapidar verfassungswidrig wie sonst, denn damit gibt sich diese Regierung nicht mehr ab und zufrieden. Sie streben nach Höherem —> europarechtswidrig muss es nun sein, damit man sich zum „S“ im Namen bekennen kann. Bei Hartz IV klappt dies ja auch so super.

„Die Neuregelungen – so der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf – verstoßen gegen verfassungsrechtliche, europa- und völkerrechtliche Anforderungen. Die geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz missachten u.a. europäische Mindeststandards für Geflüchtete und verletzen insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, welches das Recht umfasst, gegen Entscheidungen vorzugehen, die noch nicht rechtskräftig sind und während dieser Zeit in Deutschland zu verbleiben. Nicht zuletzt wird die UN-Kinderkonvention missachtet.“ Quelle: Deutsche Juristinnenbund e.V.

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