Deutschland braucht ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz

16. April 2019

Transparency International Deutschland e.V. und Whistleblower-Netzwerk e.V. begrüßen die Verabschiedung der „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ durch das Europäischen Parlament in Straßburg. Damit wird eine Harmonisierung des Hinweisgeberschutzes in den EU-Mitgliedstaaten angestrebt. Für viele Länder, darunter Deutschland, bedeutet die Richtlinie deutliche Verbesserungen der bestehenden Schutzvorschriften.

„Die Richtlinie ist ein extrem wichtiger Schritt, um Hinweisgeber besser zu schützen. Hinweisgeber unterstützen die Gesellschaft dabei, sich vor illegalen und illegitimen Machenschaften zu schützen, indem sie diese aufdecken“, stellt Andreas Novak, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, fest. Annegret Falter, Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, fordert: „Wir erwarten von der Bundesregierung, ihren Handlungsspielraum bei der Umsetzung in deutsches Recht so expansiv wir möglich zugunsten von mehr Rechtssicherheit und Schutz für Whistleblower zu nutzen.“

Hinweisgeber brauchen endlich Rechtssicherheit

In Bezug auf die nun anstehende Umsetzung der Richtlinie in deutsches nationales Recht erwarten Transparency Deutschland und das Whistleblower-Netzwerk Verbesserungen, die über die Richtlinie hinaus das Schutzniveau für Whistleblower erhöhen. Die neue Richtlinie bezieht sich nur auf das EU-Recht. Bliebe es dabei, müsste ein potentieller Whistleblower wissen und entscheiden können, ob seine Information im konkreten Fall zulässig und damit geschützt ist. Nationale Regelungsbereiche müssen dringend einbezogen werden.

„Die damit verbundene Rechtsunsicherheit wäre nicht zumutbar. Wir brauchen ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz, um endlich Rechtsicherheit für Whistleblower herzustellen. In Deutschland sind Hinweisgeber bisher nur in wenigen Bereichen gesetzlich geschützt, etwa, wenn sie Straftaten im Finanzbereich aufdecken“, so Andreas Novak.

Widersprüche zwischen verschiedenen Regelungen ausschließen

Transparency Deutschland und das Whistleblower-Netzwerk begrüßen die in Art.19(2) enthaltene Öffnungsklausel, die es ermöglicht, bestehende Schutz-Regelungen beizubehalten, die gegebenenfalls von der Richtlinie abweichen. Hiervon sind zum Beispiel das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz betroffen. „Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass es nicht zu Widersprüchen innerhalb der verschiedenen rechtlichen Regelungen kommt“, betont Annegret Falter.

Die Richtlinie befreit den Whistleblower vom bisherigen Zwang, einen Missstand zuerst betriebs- oder behördenintern zu melden. Es stellt ihm oder ihr frei, sich direkt an eine auf nationaler Ebene zu schaffende „zuständige Stelle“ zu wenden. Die nationalen Regierungen sollen den Whistleblower lediglich „ermutigen“, zuerst interne Kanäle zu nutzen. Es muss über die Vorteile und Nutzungsmöglichkeiten interner Hinweisgebersysteme umfassend informiert werden, ohne den Entscheidungsspielraum der Arbeitnehmer im konkreten Fall direkt oder indirekt einzuschränken.

Quelle: Presse Transparency Deutschland

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