Geplante Leistungskürzungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

27. März 2019

Erneut tritt die Bundesregierung die Menschenwürde von Flüchtlingen mit Füßen, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Pläne aus dem Bundessozialministerium, die Leistungen für Asylbewerber zu kürzen.

Jelpke weiter:

„Seit Jahren wurden die Leistungen für Asylbewerber und Geduldete rechtswidrig nicht den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Und jetzt soll die dringend erforderliche Anhebung mit verfassungswidrigen Kürzungen an anderer Stelle verbunden werden.

Die Argumente, mit denen das SPD-geführte Sozialministerium die geplanten Kürzungen rechtfertigt, sind so zynisch wie realitätsfremd: Asylbewerber, die in Sammellager gezwungen werden, sollen mit ihnen vollkommen fremden Menschen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden. Durch gemeinsames Einkaufen könnten angeblich Einspareffekte erzielt werden, wie dies auch bei Ehen und Paarhaushalten unterstellt wird. Die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu einer realitätsgerechten Bedarfsbestimmung werden hier grob missachtet. Dass ein SPD-geführtes Ministerium diese Pläne zu verantworten hat, ist ein starkes Stück.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 unmissverständlich klargestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativiert werden darf. Das sollte sich diese Bundesregierung hinter die Ohren schreiben.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE

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