Bestellbutton muss eindeutig beschriftet sein

20. Mai 2019

Ein Verbraucher stößt online auf die Werbung für eine Gratis-Zeitschrift zum Deutschlernen und klickt auf „Jetzt bestellen“. Erst durch Mahnungen und ein Inkasso-Schreiben bemerkt er schließlich, dass seine Bestellung automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergegangen ist.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den verantwortlichen Zeitschriftenverlag nun erfolgreich abgemahnt, weil die Beschriftung des Bestell-Buttons nicht eindeutig auf die anfallenden Kosten hingewiesen hat.

„Jetzt gratis testen“, hieß es auf der Website zum Sprachmagazin „Deutsch perfekt“ des Verlages. Dass die kostenlose Ausgabe ohne Kündigung nach zehn Tagen automatisch in ein Abo über 14 Ausgaben zu je 7,99 Euro überging, stand erst unterhalb des Buttons „Jetzt bestellen“.

Erfolgt ein Online-Kauf über eine Schaltfläche, sind Händler jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, diese gut lesbar und knapp mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu beschriften. „Die Beschriftung der Schaltfläche muss den Verbraucher ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sich durch das Anklicken zu einer Zahlung verpflichtet“, erklärt Michèle Scherer, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Aus der Formulierung ‚Jetzt bestellen‘ geht eine solche Zahlungsverpflichtung nicht hervor.“

Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte den Verlag für den Verstoß ab. Die Verantwortlichen reagierten nun, unterzeichneten eine Unterlassungserklärung und änderten den Button auf dem Internetauftritt des Verlags. Verbraucher, die ebenfalls Probleme mit ungewollten Abonnements haben, können sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.

Quelle: Presse Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: