Kündigungsschutz für Mieter über 70

20. Mai 2019

Die umgehende Vorlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, bei vertragsgemäßen Gebrauch wirksam ausschließt, fordert die Fraktion die Linke in einem Antrag (19/10283). In der Begründung heißt es, ältere Menschen seien von Mietenexplosion und Wohnungslosigkeit besonders betroffen.

Aufgrund der oft niedrigen Rente, die mit dem Mietenanstieg nicht Schritt halte, hätten viele ältere Mieterinnen und Mieter kaum die Chance, ihre Mieten zu bezahlen. Eine neue, bezahlbare Wohnung zu finden sei in vielen Städten nahezu aussichtslos. Im fortgeschrittenen Alter noch umziehen zu müssen sei eine besondere soziale Härte, vor der Mieterinnen und Mieter besser geschützt werden müssen. Der häufigste Kündigungsgrund sei ein Eigenbedarf seitens des Vermieters, heißt es weiter in dem Antrag.

Schon jetzt gelte die Kündigung für ältere, oft langjährige und fest in ihren Nachbarschaften verwurzelte Mieterinnen und Mietern als erhebliche soziale Härte, die im Einzelfall eine Aufhebung der Kündigung erlaube. Um den Betroffenen den oft langfristigen, aufreibenden und mit persönlichen Risiken verbundenen Klageweg zu ersparen, müsse der Gesetzgeber hier für Klarheit sorgen.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

Anmerkung Sozialticker … der über eine Quadratur des Kreises nun lächeln muss und die hausgemachten Probleme einer kapitalistischen Lebensgestaltung – Welten und deren Mitmenschen – getrennt sieht.

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