Die Bundesregierung plant nicht, einen Rechtsanspruch auf eine Berufseinstiegsbegleitung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) einzuführen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/9679) auf eine Kleine Anfrage (19/9072) der Fraktion Die Linke.
Zur Begründung schreibt sie: „Unter Berücksichtigung der Förderinhalte der Berufseinstiegsbegleitung muss grundsätzlich zu erwarten sein, dass die individuellen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung geschaffen werden können. Die Berufsberatungsfachkraft der Agentur für Arbeit entscheidet deshalb im Rahmen des bestehenden Ermessens in Absprache mit der Lehrkraft darüber, wer einen entsprechenden Bedarf hat und in die Maßnahme aufgenommen werden soll.“
Quelle: Deutscher Bundestag – HIB