Die Altersrenten werden erhöht – zum Leben reichen sie trotzdem nicht

1. April 2019

Wie aus diversen Pressemitteilungen zu erfahren ist, werden die Altersrenten am 01.07.2019 im Westen um 3,18 % und im Osten um 3,91 % steigen. Wenn man diese Zahlen liest, freut man sich, denn die Rentner erhalten mehr als der durchschnittliche Lohnempfänger. Dies ist allerdings nur ein Teil der Wahrheit.

Um die Problemstellung zu verstehen, muss man sich zunächst einmal von dem Begriff der Standardrente verabschieden. Die Standardrente 2018 betrug für die alten Bundesländer 1.441,35 € und für die neuen Bundesländer 1.381,05 €.

Das Problem mit der Standardrente ist allerdings, dass diese keiner erhält. Der Begriff der Standardrente setzt eine Erwerbstätigkeit von 45 Jahren voraus. Diese 45 Jahre schaffen nur noch die wenigsten, da zum Einen die Ausbildungszeiten sich drastisch verlängern und für den Fall, dass jemand sehr zügig Abitur macht und dann studiert wird er mit ungefähr 24/25 Jahren ins Erwerbsleben eintreten. Selbst wenn er dann lückenlos beschäftigt wird, was auch nicht jedem gelingt, schafft er dann gerade 40 Jahre bis zum 65. Lebensjahr und ggs. 42 bis zum 67. Die Standardrente fällt bei ihm damit weg. 2018 waren nach Angaben der DRV die durchschnittlichen Beitragsjahre bei Männern in den alten Bundesländern 40,64 Jahre und bei den Frauen 28,04 Jahre. In den neuen Bundesländern waren es bei den Männern 44,56 Jahre und bei den Frauen 41,06 Jahre.

Unabhängig hiervon wäre doch von Interesse, zu erfahren, wie hoch die durchschnittliche Rente bei Männern bzw. Frauen ist. Nach Angaben der Rentenversicherung betrug diese im Jahre 2018 in den alten Bundesländern bei Männern 1.092,00 € und bei Frauen 622,00 €. In den neuen Bundesländern betrug die Durchschnittsrente bei Männern 1.198,00 und bei Frauen 928,00 €. Dies sind Bruttorenten. Hiervon gehen die Zahlungen für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab, was ungefähr 10 % ausmacht. Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den alten Bundesländern die Männer zwischen 950,00 € und 1.000,00 € liegen und die anderen ebenfalls entsprechend niedriger.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es innerhalb der Rentenleistungen selbst auch ganz erhebliche Sprünge gibt. Die einen erhalten eine durchaus auskömmliche Rente, die anderen eine nicht auskömmliche Rente und müssen dann Leistungen nach SGB XII beantragen. Um dieses Problem anzugehen bietet es sich an, die gleiche Vorgehensweise zu wählen wie bei Tarifforderungen, nämlich einen bestimmten Sockelbetrag zu benennen. Die Rentenforderung für 2019 könnte insofern lauten: 3,18 % bzw. 3,91 % mehr Rente, mindestens jedoch 100,00 €. Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass die Spreizung innerhalb der real gezahlten Renten nicht mehr so groß wäre und die Lohnungleichheit nicht auch noch massiv in die Rente verlängert wird.

Quelle: Anton Hillebrand, Presse Sozialberatung Ruhr e. V.

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