Regierungentwurf für Zensusgesetz 2021

18. April 2019

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021“ (19/8693) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, ist Deutschland „unionsrechtlich verpflichtet, im Jahr 2021 eine Volkszählung (Zensus) durchzuführen“.

Dabei seien neben den Einwohnerzahlen auch eine Reihe von soziodemografischen Basisdaten zur Bevölkerung, ihrer Erwerbstätigkeit und ihrer Wohnsituation statistisch zu erfassen und darzustellen. Diese Daten seien auch aus nationaler Sicht eine „unabdingbare Planungsgrundlage für die Erfüllung staatlicher Aufgaben“.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Zensus 2021 geschaffen werden. Er knüpft laut Bundesregierung „an die bewährten Elemente des letzten Zensus im Jahre 2011 an und sieht dort, wo notwendig, methodische und organisatorische Fortentwicklungen vor“. Den Angaben zufolge umfasst der Zensus 2021 eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen.

Wie der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021 laut Vorlage als registergestützte Erhebung konzipiert. „Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet sind“, schreibt die Bundesregierung weiter. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, seien auch „ergänzende primärstatistische Befragungen der Bevölkerung vorgesehen“.

Quelle: HIB

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