Apotheker darf rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente über Amazon anbieten

1. April 2019

Magdeburg/Berlin (DAV). Rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente darf ein Apotheker über die Handelsplattform Amazon vertreiben. Es liegt keine unlautere geschäftliche Handlung vor. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom 18. Januar 2019 (AZ: 36 O 48/18).

Der Apotheker bietet als so genannter Marktplatz-Verkäufer über Amazon rezeptfreie und apothekenpflichtige Medikamente an. Er tritt dabei unter dem Namen seiner Apotheke auf. Amazon stellt nur die Plattform zur Verfügung. Der Verkauf und Versand der Medikamente erfolgt über die Apotheke. Ein Mitbewerber verklagte den Apotheker darauf, keine Medikamente mehr über Amazon anzubieten.

Nach Auffassung des Landgerichts darf der Apotheker jedoch weiterhin Medikamente über eine Handelsplattform vertreiben. Grundsätzlich sei der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt. Wenn also Internetapotheken erlaubt seien, müsse es auch Apothekern erlaubt sein, über eine Handelsplattform wie amazon.de Medikamente zu vertreiben.

Auch werde über Amazon nur der Zugang zum Angebot des Apothekers vermittelt. Die Handelspattform beteilige sich nicht an der erlaubnispflichtigen pharmazeutischen Tätigkeit. Verkauf und Versand übernehme allein der Apotheker. Dieser besitze die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten. Ebenso sei unproblematisch, dass es auf der Plattform auch Kundenbewertungen, sowohl der Medikamente als auch der Apotheke selbst, gebe. Dabei handele es sich nicht um Werbung des Apothekers selbst. Vielmehr könnten die Nutzer sofort erkennen, dass es sich um Meinungen der Verbraucher handele. Damit habe der Mann auch nicht gegen Vorschriften der Medikamentenwerbung verstoßen.

Informationen: www.dav-medizinrecht.de – Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

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