Änderungen in Sozialgesetzbüchern

18. Oktober 2019

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (19/11006) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) angenommen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Grünen. Die Fraktionen von AfD, FDP und Linken enthielten sich.

Mit dem Gesetz sollen vor allem gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll.

Die neu eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Übergangsregelungen, damit für Leistungsberechtigte durch die Systemumstellung eine Zahlungslücke zum Jahreswechsel 2019/2020 vermieden wird. Außerdem wurde in den Entwurf eingefügt, dass auch Menschen, die ausschließlich Blindenhilfe erhalten, von dem privilegierten Erwerbsfreibetrag bei der Anrechnung von Einkommen profitieren können.

Durch den Ausschuss abgelehnt wurden mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. So hatte die FDP einen Antrag (19/9928) vorgelegt, mit dem der Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte. Unter anderem verlangte sie eine Entkopplung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit vom Durchschnittsentgeld der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag (19/11099) eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die zu wenig oder gar keine Menschen mit Behinderungen einstellen, und eine Anhebung der Beschäftigungsquote von fünf auf sechs Prozent. Die Grünen forderten in ihrem Antrag (19/5907) eine Reform des Bundesteilhabegesetzes, um unter anderem ein echtes Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu erreichen.

Die Unionsfraktion kritisierte am Linken-Antrag, dass schon bisher die Fünf-Prozent-Quote in den Betrieben kaum erreicht werde und eine Erhöhung deshalb nicht nötig sei. Die SPD-Fraktion lehnte den AfD-Vorschlag für Bonuszahlungen an Betriebe ab, da dadurch kleine und mittlere Unternehmen nicht gefördert würden. Die FDP-Fraktion kritisierte den Entwurf der Bundesregierung als Reparaturgesetz ohne erkennbare Stringenz.

Viele zu regelnde Dinge blieben ungelöst, so die Liberalen. Die AfD-Fraktion bezeichnete es als Schande, dass 37.000 Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderungen einstellen. Die Linke kritisierte, der Regierungsentwurf setze die Personenzentrierung von Leistungen nicht konsequent genug um, auch stünde zu vieles noch unter Finanzierungsvorbehalt. Die Grünen kritisierten den bürokratischen Aufwand, um die Selbständigkeit der Menschen zu erreichen, als viel zu hoch und deshalb nicht zielführend.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

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