Soziales Gewissen meldet sich … passend zur kommenden Wahl

8. Mai 2019

Anträge zur Altersarmut abgelehnt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch drei Oppositionsanträge zur Bekämpfung der Altersarmut abgelehnt. Zur Abstimmung standen ein Antrag (19/7724) der AfD-Fraktion, ein Antrag (19/7694) der FDP-Fraktion und ein Antrag (19/9231) von Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD hatte gefordert, dass 15 Prozent der Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden sollen.

Auch die FDP wollte mit einer „Basisrente“ erreichen, dass es für Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge einen Freibetrag von 20 Prozent bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter gibt. Das grüne Modell der „Garantierente“ sieht vor, geringe Rentenansprüche von Rentnern mit 30 oder mehr Versicherungsjahren so aufzustocken, dass die Gesamtrente ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten erreicht.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB

Anmerkung Sozialticker … na, da wird es einem nun etwas leichter gemacht, um zwischen den „Kreidefressern“ unterscheiden zu können und bei den kommenden Wahlen die Kreuze an der richtigen Stelle zu machen. SPD, CDU und CSU sollten da wohl nicht in sozialen Fragen vorkommen.

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