Urteil gegen Gynäkologen wegen sexueller Übergriffe auf Patientinnen rechtskräftig

8. Mai 2019

Dem Angeklagten war durch die Staatsanwaltschaft Köln vor dem Landgericht u.a. vorgeworfen worden, im Jahr 2013 in drei Fällen gegenüber jeweils einer anderen Patientin die Behandlungssituation als Gynäkologe im Bergischen Odenthal missbraucht zu haben, indem er an seinen Patientinnen sexuelle Handlungen vornahm, um sich sexuell zu stimulieren.

Hierbei ging es u.a. um medizinisch nicht indizierte Einreibungen und „Massagen“ im Intimbereich. Die 3. große Strafkammer, die diese Vorwürfe nach 20 Hauptverhandlungstagen als erwiesen ansah, hatte den Angeklagten am 13.07.2017 wird wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt und wegen der langen Verfahrensdauer vier Monate hiervon für bereits vollstreckt erklärt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23.04.2019, Az. 2 StR 577/17, durch einstimmigen Beschluss als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Üblicherweise enthalten diese Beschlüsse des Bundesgerichtshofs keine weitere Begründung. Allerdings hat der Bundesgerichtshof wegen der langen Dauer des Revisionsverfahrens von der Strafe einen weiteren Monat für vollstreckt erklärt. Für die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe ist jetzt die Staatsanwaltschaft Köln zuständig.

Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

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