Die Landesanstalt für Medien NRW darf einen Zugangsanbieter zum Internet (sogenannter Access-Provider) nicht zwingen, die Internetseite eines in Zypern ansässigen Anbieters von pornografischen Inhalten zu sperren.
Access-Provider müssen pornografische Internetangebote nicht sperren
4. Mai 2026 4. Mai 2026