Der Kläger reiste im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken. Bedienstete der Bundespolizei unterzogen ihn auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 unmittelbar hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle.
Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze rechtswidrig
9. Mai 2026 4. Mai 2026