Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat am 12. Mai 2026, ihr Urteil in dem Verfahren gegen einen 43 Jahre alten Mann wegen des heimlichen Anfertigens von Lichtbildaufnahmen sowie des medizinisch nicht indizierten Anfassens von Patientinnen im Intimbereich gesprochen.
Anfassens von Patientinnen im Intimbereich
21. Mai 2026 18. Mai 2026