Das Sozialgericht (SG) Hannover hat entschieden, dass ein Unfall bei einem von einem Unternehmen veranstalteten Fußball-Cup nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Die Klage einer Arbeitnehmerin, die sich während des Finalspiels des Turniers am Knie verletzt hatte, blieb ohne Erfolg.
Unfall während eines Firmen Fußballcups ist kein Arbeitsunfall
20. Mai 2026 18. Mai 2026