Das Amtsgericht – Familiengericht – Frankenthal (Pfalz) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 20.01-2026, Az.: 71 F 15/26 über die Frage entschieden, ob ein getrennt lebender Elternteil, der das gemeinsame Kind überwiegend betreut, eine familiengerichtliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis benötigt, um das am eigenen Wohnsitz anzumelden.
Zur melderechtlichen Anmeldung eines Kindes bei gemeinsamem Sorgerecht
13. Mai 2026 4. Mai 2026