Die Klage eines Teststellenbetreibers aus Dortmund gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung in Höhe von fast 600.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sowie gegen die Versagung der Vergütung eines noch nicht abgerechneten Monats in Höhe von weiteren knapp 11.000 Euro ist auch beim Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben.
Teststellenbetreiber muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen
5. Mai 2026 4. Mai 2026