Teststellenbetreiber muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen

4. Mai 2026

Die Klage eines Teststellenbetreibers aus Dortmund gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung in Höhe von fast 600.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sowie gegen die Versagung der Vergütung eines noch nicht abgerechneten Monats in Höhe von weiteren knapp 11.000 Euro ist auch beim Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben.

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