In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes fehlt es für das Begehren, anstelle von Arbeitslosengeld II Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in gleicher Höhe zu erhalten, regelmäßig an der Eilbedürftigkeit.
Keine Eilbedürftigkeit bei ALG II anstatt Hilfe zum Lebensunterhalt
29. November 2022 28. November 2022