Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 03.11.2022 entschieden, dass ein emeritierter Professor weder einen Anspruch auf uneingeschränkte Bibliotheksnutzung noch auf Zurverfügungstellung eines bestimmten Raumes zur Durchführung einer Lehrveranstaltung hat (4 A 191/20).
Emeritierter Professor hat kein Recht auf uneingeschränkte Bibliotheksnutzung
20. November 2022 17. November 2022