Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27. Oktober 2022 entschieden (Aktenzeichen B 9 SB 4/21 R).
Kein höherer Grad der Behinderung für jahrelang gelebte Sehstörungen ohne Nachweis eines organischen Befunds
1. November 2022 30. Oktober 2022