Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig

30. Oktober 2022

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im Urteil vom 23.03.2022 entschieden (Az. L 12 SO 227/19). Im Jahr 2016 führte die beklagte Stadt Düsseldorf als Trägerin der Eingliederungshilfe ein öffentliches Vergabeverfahren zur Erbringung von Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderung durch.

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