Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im Urteil vom 23.03.2022 entschieden (Az. L 12 SO 227/19). Im Jahr 2016 führte die beklagte Stadt Düsseldorf als Trägerin der Eingliederungshilfe ein öffentliches Vergabeverfahren zur Erbringung von Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderung durch.
Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig
5. November 2022 30. Oktober 2022