Mit Beschluss vom 03.11.2022 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass zwei Erzieherinnen einer Kindertagesstätte, bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht weiterbeschäftigt werden dürfen (2 B 211/22).
Zur Strafe allein im Waschraum oder im Flur eingesperrt worden
16. November 2022 14. November 2022