Urteil wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes per Chat rechtskräftig

23. Januar 2022

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 3 des Landgerichts Hildesheim vom 11. Mai 2021 (14 KLs 10 Js 38536/18) bestätigt, mit welchem ein heute 33-jähriger Mann wegen Nötigung in zwei Fällen, sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexueller Nötigung, Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes sowie wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde.

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