Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 12. Januar 2022 entschieden, dass die Fahrtenbuchauflage gegen die Klägerin – ein Unternehmen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, das unter anderem Dienstleistungen im Bereich des Recycling- und Containerdienstes anbietet – rechtmäßig war.
Fahrtenbuchauflage nach ungeklärtem Verkehrsverstoß rechtmäßig
31. Januar 2022 30. Januar 2022