Fahrtenbuchauflage nach ungeklärtem Verkehrsverstoß rechtmäßig

30. Januar 2022

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 12. Januar 2022 entschieden, dass die Fahrtenbuchauflage gegen die Klägerin – ein Unternehmen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, das unter anderem Dienstleistungen im Bereich des Recycling- und Containerdienstes anbietet – rechtmäßig war.

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