Düsseldorf/Berlin (DAV). Wer vielen Mitarbeitern krankheitsbedingt kündigt, hat eine Anzeigenpflicht gegenüber der Agentur für Arbeit. Auch in solchen Fällen kann es sich um Massenentlassungen handeln, die anzeigepflichtig sind. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 15. Oktober 2021 (AZ: 7 Sa 405/21).
Anzeigepflicht bei vielen krankheitsbedingten Kündigungen
9. Januar 2022 6. Januar 2022