Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2021 (B 4 AS 76/20.R). Bei den Kosten für die Privathaftpflichtversicherung eines Wohnungsmieters handelt es sich um einen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, sofern dieser bedürftige Mieter mit Abschluss des Mietvertrags eine entsprechende Verpflichtung zur Begründung und Aufrechterhaltung eines solchen Versicherungsschutzes übernommen hat.
Kosten für die Privathaftpflichtversicherung eines Wohnungsmieters
21. Januar 2022 18. Januar 2022