Starke-Familien-Gesetz wird auch gleich wieder stark verschlimmbessert

15. Februar 2019

Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Familienzuschlags. In seiner am 15. Februar 2019 beschlossenen Stellungnahme zum so genannten Starke-Familien-Gesetz äußert er aber auch noch Verbesserungsbedarf an den beabsichtigten Regelungen.

Verbesserung für Alleinerziehende
So spricht er sich unter anderem dafür aus, Alleinerziehende bei der Reform des Kinderzuschlags mehr in den Blick zu nehmen. Die geplante Obergrenze von 100 Euro, die bei der Anrechnung des Kindeseinkommens auf den Kinderzuschlag unberücksichtigt bleiben, sei zu streichen. Ansonsten würden vor allem ältere Kinder von Alleinerziehenden, die in der Regel relativ hohe Unterhaltsleistungen erhielten, nicht besser gestellt als zuvor. Laut Gesetzentwurf mindern Unterhaltszahlungen den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent, wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus gehendes Kindeseinkommen wird wie bisher zu 100 Prozent angerechnet

Für Information und weitere Entbürokratisierung
Dass der Kinderzuschlag auch nach der Reform von voraussichtlich nur ca. 35 Prozent der Berechtigten in Anspruch genommen wird, kann nach Ansicht des Bundesrates nicht hingenommen werden. Anspruchsberechtigte Familien müssten deshalb besser informiert werden. Außerdem sei es erforderlich, das Verfahren zur Beantragung und Gewährung des Kinderzuschlags noch weiter zu vereinfachen. Insbesondere bei den Schnittstellen zu anderen Leistungen wie SGB II, Wohngeld und Unterhaltsvorschüssen sieht der Bundesrat noch Änderungsbedarf.

Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabeangebot
Auch die Änderungen beim Bildungs- und Teilhabeangebot halten die Länder noch für verbesserungswürdig. So sollten auch bei Klassenfahrten keine gesonderten Anträge mehr erforderlich sein. Außerdem sei sicherzustellen, dass die Teilnahme an Lernfördermaßnahmen nicht daran scheitert, dass Schülerinnen und Schüler die Fahrtkosten nicht aufbringen können, um das Lernangebot anzunehmen. Die Beförderungskosten müssten deshalb ebenfalls übernommen werden. Zudem fordert der Bundesrat eine Regelung, wonach die Kosten fürs Mittagessen auch dann übernommen werden, wenn es nicht von der Schule selbst angeboten wird. Nach der derzeitigen Rechtslage besteht der Leistungsanspruch nur, wenn die Mittagsverpflegung der Schule obliegt. Die monatliche Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben muss nach Ansicht der Länder angehoben werden. Die bislang gewährten 10 Euro seien zu niedrig, um Aktivitäten wie Musikunterricht oder Sport nachzugehen.

Erhöhung des Kinderzuschlags
Das von der Bundesregierung geplante Starke-Familien-Gesetz enthält eine Reihe von finanziellen Verbesserungen, die besonders Kindern in einkommensschwachen Familien zu Gute kommen sollen. Beabsichtigt ist unter anderem, die Beantragung des Kinderzuschlags stark zu vereinfachen, damit deutlich mehr Kinder von den finanziellen Leistungen profitieren. Der Kinderzuschlag soll mit Blick auf die Grundsicherung eines Kindes auf maximal 185 Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Außerdem müssen betroffene Familien nicht mehr jede Einkommensveränderung sofort melden und den Kinderzuschlag entsprechend neu beantragen: Der Kinderzuschlag soll grundsätzlich für sechs Monate gewährt werden.

Familien in verdeckter Armut
Zusätzlich sollen Familien in verdeckter Armut vom Kinderzuschlag profitieren. Das Gesetz sieht vor, Familien denen mit Erwerbseinkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld höchstens 100 Euro zur Einstufung als hilfebedürftig fehlen, den Kinderzuschlag zu zahlen. Diese Neuerung ist vorerst auf drei Jahre befristet.

Bildungsmaßnahmen
Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf soll sich von jährlich 100 Euro auf 150 Euro erhöhen und die derzeit zu leistenden Eigenanteile an der Mittagsverpflegung und dem ÖPNV-Ticket wegfallen. Außerdem soll der Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket steht allen Familien zu, die Hartz IV, Sozialhilfe, Asylleistungen, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 15.02.2019

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