Rollläden müssen nach Modernisierung wieder angebracht werden

27. April 2019

Berlin (DAA). Einmal Rollläden, immer Rollläden: Modernisiert ein Vermieter eine Wohnung, muss er den vertragsgemäßen Zustand danach wiederherstellen. Zum Beispiel muss er Außenjalousien anbringen, wenn diese vorher vorhanden waren. Das gilt auch dann, wenn der Mieter mit der Modernisierung einverstanden war. So hat das Amtsgericht München am 22.03.2019 entschieden (AZ: 473 C 22571/18), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.

Der Kläger in dem Fall wohnte in München in einer Erdgeschosswohnung. Vor seinem Wohnzimmerfenster hatte er Außenrollläden. Die Vermieterin wollte statt des Fensters einen Balkon mit einem bodentiefen Balkontürenelement einbauen. Der Mieter stimmte unter der Bedingung zu, dass wieder Rollläden angebracht würden.

Die Vermieterin lehnte dies ab und baute den Balkon ohne Rollläden ein. Daraufhin zog der Mann vor Gericht. Ohne Rollläden bestehe eine hohe Einbruchsgefahr. Er schlafe im Wohnzimmer, sein Kind nebenan. Deswegen könne er die Balkontüren nachts weder offen lassen, noch kippen. Zudem sei die Wohnung ohne Rollläden von außen einsehbar und heize sich im Sommer stark auf.

Die Vermieterin hielt dagegen: Rollläden anzubringen, würde die Fassade beschädigen. Außerdem würde kein Einbrecher in einen Raum einbrechen, in dem eine Person schlafe. Der Kläger hätte zudem die Modernisierung geduldet.

Der Richter gab dem Mieter recht. Der Mann habe einen Mietvertrag über eine Wohnung mit Außenjalousien im Wohnzimmer abgeschlossen. Der Vermieter muss den vertragskonformen Zustand aufrechterhalten – auch wenn er zwischenzeitlich modernisiert hat. Das gilt insbesondere, wenn der Mieter die Modernisierung nur unter der Bedingung duldet, dass die Rollläden wieder angebracht werden. Der Richter sah auch eine erhöhte Einbruchsgefahr. Diese müsse die Vermieterin ernst nehmen. Dass keine Einbrüche stattfinden, wenn Personen in der Wohnung sind, sei falsch.

Quelle und Informationen unter: www.anwaltauskunft.de

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: