Halb besoffen und ohne Fahrerlaubnis im geklauten Auto durch die Fußgängerzone = 8 Jahre Haft

8. Januar 2019

Nach tödlicher Fahrt durch die Bahnhofstraße: 8 Jahre Jugendstrafe wegen Mordes. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Hannover hat einen 18-jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt.

Gleichzeitig hat das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§64 StGB) angeordnet. Zuvor sollen jedoch eineinhalb Jahre der Jugendstrafe vollstreckt werden. Außerdem darf ihm die Verwaltungsbehörde vor Ablauf von vier Jahren keine Fahrerlaubnis erteilen.

Dem Mann war vorgeworfen worden, an einem Sonntagmorgen im Juni 2018 mit einem am hannoverschen Schützenplatz gestohlenen Mercedes SLK bei hoher Geschwindigkeit durch die Bahnhofstraße gefahren zu sein, wobei der Wagen einen 82-jährigen erfasste. Der Mann starb an diesen Verletzungen.

Der Angeklagte hatte im Prozess angegeben, vor dem Geschehen im Juni 2018 so viel getrunken zu haben, dass er sich nur noch bruchstückhaft erinnern könne. Die Verteidigung hatte beantragt, den jungen Mann nur wegen fahrlässiger Tötung zu einem sog. Dauerarrest zu verurteilen, er habe keinen Tötungsvorsatz gehabt.

Dem folgte die Jugendkammer indessen nicht. Der Angeklagte habe vorsätzlich und aus Verdeckungsabsicht gehandelt, um nicht bei dem Pkw-Diebstahl erwischt zu werden. Auch aus dem zeitlichen Ablauf der Tat ergebe sich, dass der Angeklagte keineswegs dermaßen betrunken gewesen sei, dass er die Konsequenzen nicht mehr habe überblicken können. So sei der junge Mann, der keinen Führerschein gehabt habe, mühelos mit einem Schaltwagen zurecht gekommen, habe zunächst noch tanken wollen und dann auf ein Anhaltezeichen einer Polizeistreife adäquat reagiert, indem er rechts geblinkt und angehalten habe. Erst beim Befahren der Fußgängerzone habe der Angeklagte stark beschleunigt, obwohl sich dort offensichtlich Passanten aufhielten. Nach den gerichtlichen Feststellungen kollidierte der Mercedes mit dem Opfer bei mindestens 59 km/h.

Der Angeklagte bereute die Tat aufrichtig. Er erklärte, dass es für ihn unerträglich sei, einen Menschen getötet zu haben.

Quelle: Landgericht Hannover

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: