Wohngeld im gerichtlichen Eilverfahren?

10. Juni 2026

Eine vorläufige Gewährung von Wohngeld kommt im Wege der verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung nur in Betracht, wenn ohne Wohngeld der Teilbetrag der Miete, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht entscheidet, mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre.

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