Das Pfälzische Oberlandesgericht hat entschieden, dass das Einstellen eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen in einen WhatsApp-Status straflos sein kann, wenn der zur Einsicht berechtigte Personenkreis durch enge persönliche Beziehungen miteinander verbunden ist.
Nicht jedes Verwenden ist ein Verbreiten
13. Juni 2026 10. Juni 2026