Ein schwer beschädigter Straßenbelag kann eine Pflichtverletzung der öffentlichen Hand begründen – insbesondere dann, wenn bekannte Schäden nur unzureichend behoben werden. Gleichwohl führt auch ein solcher Pflichtverstoß nicht automatisch zu Schadensersatz.
Schlaglochunfall – Land verletzt Verkehrssicherungspflicht, E-Bike-Fahrer geht dennoch leer aus
15. Juni 2026 10. Juni 2026