Der 9. Senat hat mit Beschluss vom 3. Juni 2026 (Az.: 9 LA 41/25) den Antrag auf Zulassung der Berufung der Inselgemeinde Langeoog gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 11. März 2025 (Az.: 3 A 3402/23) betreffend die Erhebung von Zweitwohnungsteuern auf Grundlage der Zweitwohnungssteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog abgelehnt.
Aufhebung von Zweitwohnungssteuer
12. Juni 2026 10. Juni 2026