Die 6. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, durch das fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet wurde, zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
2. Juni 2026 31. Mai 2026