Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

31. Mai 2026

Die 6. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, durch das fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet wurde, zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

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