Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. Dies hat der 9. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinen heute veröffentlichten Urteilen vom 14.12.2022 entschieden (Aktenzeichen 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20).
Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld
20. Dezember 2023 6. Dezember 2023